Diese 6 Verkaufsunterlagen benötigen Sie unbedingt
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Immobilie zu verkaufen, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen für ein Verkaufsgespräch vorbereiten. So können sich potenzielle Käuferinnen und Käufer umfassend informieren und schneller eine Entscheidung treffen. Unser Team von Langner & Burmeister Immobilien, ausgezeichneter Makler in der Region Plön und Kiel, hilft Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen.
Die sechs zentralen Verkaufsunterlagen für Immobilien sind:
- Baupläne
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Bauakte
- Energieausweis
- Teilungserklärung
Unterlage 1: Vorhandene Baupläne
Ein aktueller Grundriss bietet den besten Überblick auf das Objekt. Bei älteren Immobilien kann es sinnvoll sein, erneuerte Installationen, Umbauten oder Anbauten in den bestehenden Grundriss zu integrieren.
Die Baupläne gibt es beim Bauordnungsamt. Dank heutiger Technik können Sie den Grundriss auch mit 3-D-Ansichten der Wohn- und Nutzflächen mit Ihrer Möblierung aufpeppen.
Unterlage 2: Der Grundbuchauszug
Im Grundbuchauszug finden sich alle relevanten Daten Ihres Verkaufsobjektes. Dort werden eventuelle Belastungen festgehalten, die genaue Größe sowie sämtliche Wohn- und Wegerechte. Eine beglaubigte Kopie des Grundbuchauszuges erhalten Sie beim Grundbuchamt im Amtsgericht.
Natürlich kann das auch der Notar für Sie erledigen. So oder so – der Grundbuchauszug gehört unbedingt zu den Verkaufsunterlagen Immobilien.
Unterlage 3: Die Flurkarte
Wo Ihre Immobilie genau liegt und wie sie sich in die Umgebung einfügt, zeigt der entsprechende Auszug der Flurkarte. Auf dem geografischen Lageplan sind die Grundstücksgrenzen und alle umliegenden Grundstücke eingezeichnet – daher auch die Bezeichnung „Liegenschaftskarte“. Sie bekommen das Dokument zu den benachbarten Baurechten beim zuständigen Katasteramt.
Unterlage 4: Die Bauakte
Sämtliche Baugenehmigungen, -zeichnungen und -beschreibungen sowie Flächen- und Maßangaben enthält die Bauakte Ihrer Immobilie. Machen Sie von Ihrem Recht zur Einsicht Gebrauch und lassen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde kostenpflichtige Kopien anfertigen, um die Verkaufsunterlagen zu vervollständigen. Die Interessenten werden es Ihnen danken.
Unterlage 5: Der Energieausweis
Der Energieausweis ist heutzutage unverzichtbar, denn spätestens bei der Besichtigung der Immobilie müssen Sie ihn vorlegen. Können Sie das nicht, kann das Bauaufsichtsamt ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängen. Deutlich preiswerter ist es, sich einen solchen Ausweis ausstellen zu lassen, falls Sie noch keinen besitzen.
Wer zu den zertifizierten Anbietern zählt, erfahren Sie bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Legen Sie Kaufinteressenten außerdem Nachweise über etwaige Sanierungsarbeiten nebst Rechnung und Leistungsbeschreibung vor.
Unterlage 6: Die Teilungserklärung
Diese Verkaufsunterlage benötigen Sie nur, wenn es beim Verkauf um Ihren Anteil an einem Mehrfamilienhaus geht. Die Teilungserklärung zeigt den Interessenten an, wie die Verhältnisse im Objekt geregelt sind. Sie offenbart, ob es Sondernutzungsrechte oder Gemeinschaftseigentum gibt. Die notwendigen Angaben zu Ihrer Eigentumswohnung erhalten Sie im Grundbuchamt.
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Bei der Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen können Sie auf die Unterstützung unserer Expertinnen und Experten setzen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.