FAQ
zur Bewertung
FAQ
zur Bewertung
Das Fundament für einen erfolgreichen Verkauf zu einem überdurchschnittlich hohen Preis ist die Bewertung der Immobilie. Vertrauen Sie auf jahrelange Erfahrung und als Makler und Sachverständige. Wir schätzen den Wert Ihrer Immobilie nicht – wir kennen ihn! Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Immobilienbewertung haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Wann benötige ich eine Immobilienbewertung?
Es gibt unterschiedliche Gründe, wann eine Immobilienbewertung benötigt wird:
1) Sie planen Ihre Immobilie zu verkaufen;
2) Sie möchten eine Immobilie kaufen;
3) Sie treten eine Immobilienerbschaft an;
4) Es steht eine Trennung oder Scheidung an und Vermögenswerte müssen aufgeteilt werden;
5) Ihnen wurde eine Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen;
6) wenn eine Pflege oder Betreuung eines Immobilieneigentümers notwendig ist
Wie berechnet sich der Wert einer Immobilie?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es drei verschiedene genormte Wertermittlunsverfahren nach ImmoWertV, um unbebaute oder bebaute Grundstücke zu bewerten:
Vergleichswertverfahren: Überlicherweise wird der Wert Ihrer Immobilie durch das sog. Vergleichswertverfahren ermittelt. Dabei werden mittels mehrerer Datenbanken Angebote und Verkäufe vergleichbarer Immobilien analysiert und ausgewertet. Wichtige Faktoren sind dabei die Ausstattung, die Grundstücksgröße, die Wohn- und Nutzfläche sowie die Lage der Immobilie. Ein großer Vorteil bei der Bewertung durch uns als Immobilienmakler sind die regionale Markterfahrung sowie der Zugriff auf die tatsächlichen Verkaufspreise.
Sachwertverfahren: Ergänzend zu dem Vergleichswertverfahren verwenden wir das Sachwertverfahren, dass das Grundstück und die Immobilie samt Nebengebäuden wie z.B. eine Garage separat voneinander betrachtet. Dank des Gutachterausschusses stehen für nahezu jede Lage detaillierte Bodenrichtwerte für die Grundstückswertermittlung zur Verfügung. Das Sachwertverfahren ist recht statisch und würde ohne Berücksichtigung der anderen verwendeten Verfahren einen verfälschten Marktwert ergeben.
Ertragswertverfahren: Bei Anlageimmobilien wie beispielsweise einem Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus kommt zusätzlich das Ertragswertverfahren zum tragen. Käufer interessiert in der Regel die zu erwartende Rendite. Kaufpreise werden daher oftmals mit dem X-fachen der Jahresnettokaltmieten angegeben. Unsere Experten kennen die aktuellen Marktpreise und beraten Sie gerne.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich eine Immobilienbewertung beauftrage?
Die Kosten einer Immobilienbewertung orientieren sich bei uns nach dem Zweck der Bewertung.
Wie lange dauert die Erstellung einer Immobilienbewertung durch unsere Sachverständigen?
Der Zeitaufwand ist abhängig von der Art der gewünschten Immobilienbewertung. Darüber hinaus benötigen wir alle notwendigen Unterlagen der Immobilie. Müssen Unterlagen beim Bauamt beschafft werden, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Unser Tipp: Versuchen Sie so viele Unterlagen wie möglich zur Verfügung zu stellen. So können wir zügig mit der Bewertung Ihrer Immobilie starten.
Die Zeitaufwand ist abhängig von der Art der Bewertung:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Bewertungsverfahren sowie der Art des zu bewertenden Objektes sind unterschiedliche Unterlagen vonnöten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir senden Ihnen gerne unverbindlich ein PDF zu, aus dem Sie all diese Informationen entnehmen können.
Hinweis: Schauen Sie sich gerne unseren Ratgeber: Wichtige Verkaufsunterlagen an.
Muss ich Langner & Burmeister Immobilien mit dem Verkauf der Immobilie beauftragen, wenn ich eine Bewertung in Auftrag gebe?
Nein! Die Kosten eines Immobiliengutachtens werden allerdings nur dann verrechnet, wenn Sie uns mit dem Verkauf der bewerteten Immobilie beauftragen.
Eine Online-Schnell-Bewertung ist dauerhaft kostenfrei. Der tatsächliche Marktwert kann jedoch aufgrund individueller Faktoren wie Lage und Ausstattung stark abweichen.
Die Sachverständige und zertifizierte Marktwertermittlung ist im Aktionszeitraum kostenfrei – andernfalls fallen Kosten in Höhe von 500 € an, die im Falle eines Vermarktungsauftrags verrechnet werden.
Sollte ich eine Sachverständigenbewertung erstellen lassen, wenn ich eine Immobilie geerbt habe?
Ja, mit einer sachverständigen Immobilienbewertung kann der genaue Wert der geerbten Immobilie ermittelt werden. Diese Bewertung können Sie dem Finanzamt vorlegen, so dass die Höhe der Erbschaftssteuer korrekt berechnet werden kann.
Hinweis: Lesen Sie hierzu auch unsere Ratgeber, die Sie auf unserer Homepage finden.