Die Kostenfrage
Die Maklerkosten bzw. die Maklerprovision fällt nahezu bei jedem Kauf oder Verkauf an. Lange Zeit gingen die Diskussionen hin und her, wer dafür aufkommen muss. Inzwischen ist klar, dass die Position privater Immobilienkäufer vom Gesetzgeber gestärkt wurde.
Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, muss die anfallende Maklerprovision nicht mehr vollständig übernehmen. Die Immobilienmaklerkosten werden aufgeteilt.
Was kostet ein Makler?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und einen Makler damit beauftragen, müssen Sie mindestens die Hälfte der anfallenden Provision übernehmen. Sobald Sie nachweisen können, dass die Provision an den Makler gezahlt wurde, muss auch der Käufer seinen Anteil tragen.
Der Makler bekommt also auf jeden Fall sein Geld, solange dies vorab vereinbart worden ist.
Bietet der Makler seine Leistung provisionsfrei an, muss er dies sowohl für Verkäufer als auch für Käufer tun. Es ist natürlich möglich, dass nur der Verkäufer Kunde eines Maklers wird. In diesem Falle übernimmt er die gesamten Maklerkosten.
Natürlich gibt es Ausnahmen dieser Regelung
Die neue Regelung bezieht sich im Wortlaut auf Kaufverträge für „Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Die Maklergebühr beim Hausverkauf wird also mindestens zu 50 % vom Verkäufer übernommen. Kaufverträge zu Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien sind von dem Gesetz nicht betroffen, hier können völlig andere Regelungen gelten.
Ebenso können Wohnungsunternehmen und andere Betriebe auf Käuferseite von der Regelung keinen Gebrauch machen.
Die Aufteilung der Maklerkosten ist gerechter geworden
Das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ ist seit Dezember 2020 in Kraft. Bis dahin geschlossene Maklerverträge blieben und bleiben von der neuen Regelung ausgenommen.
Ziel ist es, jungen Menschen und Familien den Immobilienkauf durch eine Ersparnis der Maklergebühren beim Wohnungs- oder Hauskauf zu erleichtern.
Maklerverträge müssen schriftlich geschlossen werden
Auch das ist erst seit Kurzem beschlossen. Maklerverträge müssen ausnahmslos in Textform geschlossen werden, also mit einem schriftlichen Vertrag. Ist das nicht der Fall und wird schon die Übergabe des Exposees mit den aufgeführten Kosten als mündlicher Vertrag angesehen, so ist dieser nicht gültig. Früher war diese Praxis verbreitet, inzwischen ist sie nicht mehr rechtsgültig.
Fragen rund um die Maklerkosten wir Ihnen gerne. Wir, das Expertenteam von Langner & Burmeister Immobilien, ausgezeichneter Makler und Partner in Ihrer Region, Plön und Kiel, zeigen Ihnen transparent auf, welche Gebühren sie erwarten.
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