Immobilien beim Erbschaftsfall
Haben Sie schon einmal den Begriff Erbimmobilie gehört? Wenn ein Ihnen nahe stehender Mensch verstorben ist, haben Sie vielleicht im Nachlass eine Immobilie oder einen Teil einer größeren Immobilie geerbt – darum geht es. Auch wenn die Trauer groß ist, irgendwann müssen Sie entscheiden, wie Sie mit der Erb Immobilie umgehen wollen. Die folgenden Punkte sind dabei zu beachten.
- Erbfolge
- Erbe annehmen oder ausschlagen
- Verkehrswert feststellen lassen
- Erbschaftssteuer bedenken
- Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf
So sieht die Erbfolge aus
Falls es kein Testament gibt, das die Verteilung des Nachlasses regelt, greift die gesetzliche Reihenfolge. Zunächst werden die Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Enkel der oder des Verstorbenen zu rechtmäßigen Erben. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen stehen an nächster Stelle der Erbfolge. Je nachdem wie die Familienverhältnisse des Verstorbenen sind, können Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sein. Eine Erbengemeinschaft muss sich bei einer Erbimmobilie über die Verwendung gemeinsam einigen.
Wollen Sie das Erbe annehmen?
Zunächst klingt ein Erbe nach einer guten Sache, aber auch Schulden können vererbt werden. Falls das in Ihrem Fall so ist, können Sie das Erbe ausschlagen, indem Sie dafür innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung abgeben. Wenn Sie jedoch nichts tun oder formlos zustimmen, haben Sie das Erbe angenommen.
Bei einer Immobilie stellt sich immer die Frage, ob sie verkauft, vermietet oder selbst bewohnt werden soll. Im letzten Fall beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren kostenfrei den Eintrag ins Grundbuch.
Was ist Ihre Erbimmobilie wert?
Ein verlässlicher Verkehrswert lässt sich durch ein professionelles Gutachten ermitteln. Unser Team von erfahrenen Experten der Langner & Burmeister Immobilien kann Ihnen dabei gerne behilflich sein. Als Partner in Ihrer Region Plön, Kiel und Umgebung verfügen wir über wertvolle Kontakte und Adressen. Der Verkehrswert ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das Finanzamt orientiert sich ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines Sachkundigen oder Gutachters kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen. Natürlich ist ein Gutachten auch beim Verkauf der Immobilie wertvoll.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer bei einer Immobilie wird durch Ihren Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, den Wert und die Nutzung der Immobilie bestimmt. Die höchsten Freibeträge in Höhe von 500.000 € gibt es für Ehe- oder Lebenspartner und 400.000 € für eigene Kinder. Steuerfrei ist eine Erbimmobilie mit maximal 200 qm Wohnfläche, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-oder Lebenspartner oder als Kind für mindestens zehn Jahre selbst dort wohnen möchten. Teilen Sie den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit.
Was passiert mit der Immobilie?
Nehmen Sie sich Zeit, um zu entscheiden, wie die Erb Immobilie genutzt werden soll. Vielleicht möchten Sie spontan dort einziehen, merken später aber, dass weder die Größe noch die Lage zu Ihren Lebensumständen passen. In diesem Fall sollten Sie über eine Vermietung oder einen Verkauf nachdenken. Dabei beraten wir Sie selbstverständlich sehr gerne.
Eine Erbimmobilie erfordert Handlungsschritte, bei denen Sie auf die Unterstützung von Expertinnen und Experten setzen sollten. Wir, die Makler von Langner & Burmeister Immobilien, helfen Ihnen gerne dabei.
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